Cybersicherheit Aug 13, 2026Zu Lesezeichen hinzufügen

Ein Präsidialmemorandum beauftragt das National Coordination Center, ein kontrolliertes Hack-Back-Programm zu entwickeln. Private Cybersicherheitsunternehmen können sich um Genehmigungen für offensive Angriffe gegen ausländische kriminelle Organisationen bewerben.
Ein von Donald Trump unterzeichnetes Memo beauftragt das National Coordination Center (NCC), ein Programm zu entwickeln, das privaten Cybersicherheitsunternehmen die Bewerbung für Genehmigungen für offensive Operationen gegen ausländische kriminelle Organisationen ermöglicht. Kurz gesagt: Das Hack-Back – lange eine rechtliche Grauzone in den USA – erhält einen offiziellen Rahmen, zumindest in der Absicht.
Das Memo gewährt nicht sofortigen Zugang zum Hack-Back. Es fordert das NCC auf, das Programm mit seinen Zulassungskriterien, Grenzen und Kontrollen zu erarbeiten.
Auf Seiten der Sicherheitsunternehmen: Unternehmen, die bereits in einer offensiven Grauzone tätig waren (Takedowns von Command & Control, Störung krimineller Infrastruktur, Sinkholing), erhalten nun ein starkes politisches Signal – und möglicherweise einen Weg zur formellen Legitimierung.
Auf Seiten der Opfer: Die Ziele sind explizit „foreign cybercrime organizations“ – Ransomware-Gruppen, Finanzbetrug usw., die aus dem Ausland operieren. Nationalstaaten sind theoretisch ausgeschlossen, doch die Grenze zwischen organisierter Kriminalität und staatlichen Akteuren ist oft fließend (Russland, Nordkorea, Iran).
Auf Seiten des CFAA: Der Computer Fraud and Abuse Act verbietet historisch jede offensive Aktion gegen fremde Systeme, selbst als Vergeltung. Ein Executive Memo kann ein Ausnahmeregime schaffen, ändert aber nicht das Gesetz selbst. Eine rechtliche Grauzone bleibt bestehen.
Die Reaktion der Sicherheitscommunity ist gespalten. Einige Experten begrüßen die Klärung der Einsatzregeln; andere warnen vor fehlenden expliziten Schutzmechanismen gegen falsch zugeordnete Operationen (und Kollateralschäden an geteilten Infrastrukturen sind in solchen Fällen real).
Der *Computer Fraud and Abuse Act* (1986) stellt jede unbefugte Infiltration fremder Systeme unter Bundesstrafe – selbst als Vergeltung. Gesetzesinitiativen zur Einführung eines Rechts auf Hack-Back (Active Cyber Defense Certainty Act, mehrere Versionen seit 2017) scheiterten im Kongress. Das Trump-Memo umgeht diese Blockade auf exekutivem Weg, löst aber die rechtliche Unklarheit für zugelassene Unternehmen nicht.
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